Problemen mit Bäumen, Hecken und Sträuchern

Probleme mit überhängenden Bäumen, Hecken und Sträuchern von Privatgrundstücken auf Straßen und Wegen

Ärger mit überhängenden Bäumen, Hecken und Sträuchern

Immer wieder im Herbst

Wie jedes Jahr im Herbst kommt es auch dieses Jahr wieder zu Problemen mit überhängenden Bäumen, Hecken und Sträuchern von Privatgrundstücken auf öffentliche Straßen und Wege, die von den Grundstückseigentümer nicht zurück geschnitten werden.

Verkehrsteilnehmer werden gefährdet

Durch diese Vernachlässigung können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert bzw. gefährdet werden, wenn sie wegen der überstehender Zweige und Äste auf die Straße ausweichen müssen, Straßen- und Verkehrschilder nicht mehr erkennbar oder Straßenlaternen zugewuchert sind.

Deshalb weist die Stadt Schwabach nochmals auf folgende Regeln hin:

Im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen besteht folgende Verpflichtung:

  • Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50m einzuhalten.
  • Für Straßen und Parkflächen muss die lichte Höhe mind. 4,50m betragen (siehe Skizze).
  • Der Rückschnitt muss an der Grundstücksgrenze senkrecht nach oben erfolgen.

In besonderen Fällen kann die Stadtverwaltung, die Rückschnitte durch das Baubetriebsamt – auf Kosten der Grundstückseigentümer – erledigen lassen.

Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie hier …

 

Bauverwaltungsamt für weitere Fragen zuständig

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne das Bauverwaltungsamt in der Albrecht-Achilles-Strasse 6/8 in Schwabach, Erdgeschoss Zimmer 22 (Tel. 09122 860-519, eMail: bauverwaltungsamt@schwabach.de) zur Verfügung.

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