Hervorragende Sportlerinnen und Sportler für die Sportlerehrung am 3. Februar 2023 melden

Hervorragende sportliche Leistungen aus den Jahren 2020, 2021, 2022 und die Schwabacher Stadtmeister 2022 werden am 3. Februar 2023 im feierlichen Rahmen geehrt

Hervorragende Sportlerinnen und Sportler für die Sportlerehrung am 3. Februar 2023 melden
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Frist bis 1. Dezember 2022 – Ehrung am 3. Februar 2023
Jetzt hervorragende Sportlerinnen und Sportler melden 

Schwabach – Hervorragende sportliche Leistungen aus den Jahren 2020, 2021, 2022 und die Schwabacher Stadtmeister 2022 werden am 3. Februar 2023 im feierlichen Rahmen geehrt. Dann richtet der Stadtverband der Schwabacher Turn und Sportvereine unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Peter Reiß im Markgrafensaal wieder die Sportlerehrung aus. Auch Sportshows werden dann geboten. 

Für hervorragende sportliche Leistungen können Sportlerinnen und Sportler, die für einen Schwabacher Verein oder einer unter Schwabach gemeldeten Spielgemeinschaft starten, oder ihren Wohnsitz in Schwabach haben und für einen auswärtigen, dem DOSB angeschlossenen Verein starten, geehrt werden. 

Geehrt werden insbesondere erfolgreiche Teilnahmen an Meisterschaften und am Ligabetrieb im Sinne der Ehrenordnung der Stadt. Auch bei Teilnahmen an internationalen Meisterschaften ist eine Ehrung möglich. 

Da die Sportlerehrung für die Jahre 2020 und 2021 pandemiebedingt ausgefallen ist, können auch Anträge für die vergangenen zwei Jahre eingereicht werden. Ausschlaggebend ist somit der Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis einschließlich zum 30. November 2022. 

Der Ehrungsausschuss entscheidet Anfang Dezember bindend über alle eingereichten Anträge. Die Antragsformulare können auf der Internetseite des Stadtverbandes der Schwabacher Turn und Sportvereine unter www.stadtverband.org heruntergeladen werden. Die Anträge sind bis zum 1.Dezember im Schul und Sportamt der Stadt unter der EMailAdresse schul-sportamt@schwabach.de oder persönlich in der Eisentrautstraße 2, bei Verena Gundel (Telefon 09122 860159) einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge zu den Ehrungen können nur durch Vereine oder Verbände an die Stadt gestellt werden. Insofern sind alle Schwabacher und auswärtigen Vereine und Verbände aufgerufen, entsprechende Anträge zu stellen, wenn die Voraussetzungen der Ehrenordnung erfüllt sind. 

Weiterführende Links:

Homepage des Stadtverbandes der Schwabacher Turn– und Sportvereine e.V. …

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