Infos rund um Betreuung, Vorsorge und Patientenverfügung

Stadt Schwabach informiert betroffene und interessierte Bürger und Bürgerinnen ausführlich über Fragen zu diesen Themen

Infos der Stadt Schwabach zum Thema Betreuung, Vorsorge und Patientenverfügung

Angebot rund um Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten

Infos rund um Betreuung, Vorsorge und Patientenverfügung

Die Betreuungsstelle der Stadt hat zwei neue Mitarbeiterinnen. Gisela Meyer und Jessica Bergmann-Lein beraten und informieren Betroffene und interessierte Bürger und Bürgerinnen ausführlich über Fragen zum Betreuungsrecht und über
Vorsorgemöglichkeiten. Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht hat das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst. Gleichzeitig wurde der Begriff „Entmündigung“ abgeschafft.

Heute wird im Einzelfall überprüft, welche Angelegenheiten ein Betroffener noch selbst regeln kann und welche nicht. Erst wenn andere Hilfsangebote nicht ausreichend vorhanden sind oder nicht organisiert werden können, kommt eine gesetzliche Betreuung in Betracht.

Betreuungsstelle ist Ansprechpartner

Die Betreuungsstelle ist Ansprechpartner, wenn in Folge von Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter eine rechtliche Vertretung benötigt wird. Sie wird auch bei allen gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt und unterstützt das
Betreuungsgericht durch Stellungnahmen zum Sachverhalt. Der Wille und das Wohl des Betroffenen stehen dabei an erster Stelle.

Vorsorgevollmacht

Eine gerichtlich angeordnete Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. In dieser benennen Betroffene schriftlich eine Person ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall für sie handeln darf. Eine Vorsorgevollmacht gibt je nach Umfang dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse. Deshalb sollte sie nur einer Person erteilt werden, der man vollständig vertraut.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung benennt jemand schriftlich eine Person, die das Gericht bei Bedarf als seinen oder ihren gesetzlichen Betreuer einsetzt. Man kann darin auch festlegen, wer keinesfalls die Betreuung übernehmen soll.

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen lassen

Bürger und Bürgerinnen können gegen eine Gebühr von 10 Euro Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen lassen. Dazu sollten sie einen Termin in der Betreuungsstelle vereinbaren und sich dort ausweisen. Mit einer Patientenverfügung legt jemand im Voraus fest, in welcher Art und Weise sie oder er ärztlich behandelt werden will, wenn die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr vorhanden ist. Darin geht es etwa auch um die Entscheidung, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen sollen oder nicht.

Infos:

Auch der Schwabacher Pflegestützpunkt hält Vordrucke zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung bereit. Kontakt: 09122 860-595 oder pflegestuetzpunkt@schwabach.de. Nördliche Ringstraße 2 a-c/Eingang Sablaiser Platz, 1. Stock, Zimmer 1.07. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Telefon 09122 860-266/ -267, E-Mail: betreuungsstelle@schwabach.de

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