Schwabacher Stadtverwaltung schränkt Parteiverkehr von 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2020 ein

Von 16. Dezember 2020 bis vorläufig 10. Januar 2021 sind persönliche Vorsprachen bei der Stadt nur in zwingend notwendigen Ausnahmefällen möglich

Schwabacher Stadtverwaltung schränkt Parteiverkehr von 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2020 ein
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Nur in zwingenden Fällen und nach Terminvereinbarung
Eingeschränkter Parteiverkehr bei der Stadtverwaltung von 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021

Schwabach – Während der Zeit von Mittwoch, den 16. Dezember 2020, bis vorläufig Sonntag, den 10. Januar 2021, sind persönliche Vorsprachen bei der Stadt nur in zwingend notwendigen Ausnahmefällen möglich. Sie können weiterhin nur nach vorheriger Terminvergabe erfolgen.

So funktioniert die Terminvereinbarung: 

Termine können online unter https://www.schwabach.de/de/terminvereinbarung.html (für den Bereich Melde-, Pass und Zulassungsangelegenheiten) oder telefonisch

  • bei der Führerscheinstelle unter Telefonnummer 09122 860-380
  • beim Ausländerbüro unter Telefonnummer 09122 860-207 oder -208
  • sowie bei der Kfz-Zulassung und dem Einwohnermeldeamt zum Beispiel zum Beantragen von Personalausweisen und Reisepässen unter der Telefonnummer 09122 860-120

vereinbart werden. Auch für die Abholung von fertigen Ausweisdokumenten (Personalausweis und Reisepass) muss ein Termin vereinbart werden. Anliegen können selbstverständlich via Telefon oder Email vorgebracht werden.

Stadtverwaltung bittet um Verständnis für Maßnahmen

Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in der derzeitigen Situation zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen diese Einschränkungen notwendig sind. Bereits vereinbarte Termine bleiben hiervon vorerst unberührt.
Bei persönlicher Vorsprache müssen Bürgerinnen und Bürger in den Räumen der Verwaltung einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Dienstbetrieb Bürgerbüro

Das Bürgerbüro ist derzeit montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Merchandise- und Geschenkartikel werden bis vorläufig 10. Januar nicht verkauft. Es dürfen sich immer nur drei Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig und in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern im Bürgerbüro aufhalten. Auch hier müssen alle Bürgerinnen und Bürger Mundschutz tragen.

Für alle anderen Ämter gilt nach wie vor, dass Termine vorher vereinbart werden müssen.

Schließung „zwischen den Jahren“

Von 24. Dezember bis einschließlich 3. Januar ist die Stadtverwaltung ebenfalls zur Minimierung der Kontakte und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Besucherverkehr geschlossen und auch telefonisch nicht erreichbar.

Am 4. und 5. Januar ist die Stadtverwaltung ebenfalls für den Besucherverkehr geschlossen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Der Recyclinghof ist in der Zeit von 24. Dezember bis einschließlich 4. Januar geschlossen.

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