So gehts zum digitalen Impfnachweis – Wieder Erstimpfungen im Impfzentrum

Nach drei Wochen fast ohne Erstimpfungen sind für die Woche ab 14. Juni 2021 wieder 220 Erstimpfungen im Schwabacher Impfzentrum vorgesehen

So gehts zum digitalen Impfnachweis - Wieder Erstimpfungen im Impfzentrum
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So gehts zum digitalen Impfnachweis – 
Wieder Erstimpfungen im Impfzentrum

Schwabach – Nach drei Wochen fast ohne Erstimpfungen sind für die Woche ab 14. Juni wieder 220 Erstimpfungen im Schwabacher Impfzentrum vorgesehen. Die wöchentlich aktuellen Impfzahlen gibt es auf www.schwabach.de/impfzentrum, aufgeschlüsselt nach Impfungen im Impfzentrum und bei den Hausarztpraxen.

Impfung digital nachweisen

Mit der Einführung des digitalen Impfpasses für alle vollständig geimpften Personen, gibt es nun eine Möglichkeit die Impfung zu zahlreichen Anlässen auch digital nachzuweisen. Wie jemand zum digitalen Impfnachweis kommt, richtet sich nach dem Ort der Impfung. Im Übrigen weist das Impfzentrum darauf hin, dass auch der gelbe Papier-Impfpass weiterhin als Nachweis für die Impfung gilt.

Ansonsten gelten folgende Regelungen:

Erst- oder Zweitimpfung im Impfzentrum steht noch bevor:

  • Bei jeder neuen Impfung im Impfzentrum erhält man ab sofort direkt vor Ort den QR-Code, der für den digitalen Nachweis nötig ist. Achtung: Nicht mit dem digitalen QR-Code auf der Dokumentation verwechseln!

Die Impfungen wurden im Impfzentrum durchgeführt und die betreffende Personen hat noch einen BayIMCO Account auf www.impfzentren.bayern:

  • Ab 25. Juni erhalten Sie den QR-Code über diesen BayIMCO Account
  • Alternativ kann der digitale Impfnachweis bereits ab 14. Juni von teilnehmenden Apotheken gegen Vorlage des gelben Impfpasses generiert werden.

Die Impfungen wurden im Impfzentrum gegeben, der BayIMCO Account wurde aber inzwischen gelöscht:         

  • Ab Juli steht eine Website zur Verfügung auf der ein QR-Code erzeugen werden kann, wenn man keinen Zugriff mehr auf den BayIMCO Account hat.
  • Ab Juli geht das auch über die Telefonhotline des Impfzentrums.
  • Alternativ kann der digitale Impfnachweis bereits ab 14. Juni von teilnehmenden Apotheken gegen Vorlage des gelben Impfpasses generiert werden.

Die Impfungen wurden in einer Arztpraxis oder beim Betriebsarzt vorgenommen:         

  • Ab dem 14. Juni kann der digitale Impfnachweis von teilnehmenden Apotheken gegen Vorlage des gelben Impfpasses generiert werden.
  • Ab Mitte Juli gibt es auch die Möglichkeit, dass der/die impfende Arzt/Ärztin den QR-Code erstellt.

Der QR-Code kann mit der Corona-Warn-App oder der CoVPass-App auf dem Smartphone gescannt werden. Mit dem Vorzeigen der App kann der Code dann vor Ort geprüft werden. Alternativ kann der QR-Code auch ausgedruckt und vor Ort eingescannt und damit geprüft werden. In diesem Fall müssen die Personen aber sehr gut auf den Ausdruck achten, da er personenbezogene Daten enthält.

Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges Angebot, niemand ist verpflichtet sich damit auszuweisen. Weitere Informationen auf www.digitaler-impfnachweis-app.de.

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