Stadt Schwabach legt Flächen mit Maskentrage-Gebot und Alkoholkonsum-Verbot neu fest

Stadt Schwabach hat die Flächen neu festgelegt, auf denen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss und auf denen kein Alkohol konsumiert werden darf

Stadt Schwabach legt Flächen mit Maskentrage-Gebot und Alkoholkonsum-Verbot neu fest
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Ab Montag, den 8. März 2021:
Stadt Schwabach legt Flächen mit Maskentrage-Gebot und Alkoholkonsum-Verbot neu fest

Schwabach – Die Stadt Schwabach hat die Flächen neu festgelegt, auf denen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss und auf denen kein Alkohol konsumiert werden darf.

Die gilt ab Montag, 8. März, auf Ludwigstraße und Sablaiser Platz, Martin-Luther-Platz, Königsplatz und Königstraße. Die Regelungen wurden am Sonntag, 7. März, per Allgemeinverfügung bekannt gegeben und gelten jeweils montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr. Das Gebot, eine Mund-Nase-Bedeckung an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs zu tragen, bleibt darüber hinaus bestehen.

Die bisherige Allgemeinverfügung war mit dem Ablaufen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ausgelaufen.

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