Weitere Maßnahme zur Pandemie-Bekämpfung – 15-Kilometer-Regel greift für Schwabach ab 14. Januar 2021

Touristische Tagesausflüge dürfen den Umkreis von 15 Kilometern nicht mehr überschreiten, Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Stadt. Schwabach.

Weitere Maßnahme zur Pandemie-Bekämpfung - 15-Kilometer-Regel greift für Schwabach ab 14. Januar 2021
Werbung

Zusätzliche  Maßnahme zur Pandemiebekämpfung:
15-Kilometer-Regel greift für Schwabach ab 14. Januar

Schwabach – Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für Corona-Neuinfektionen in der Stadt Schwabach liegt derzeit über 200 pro 100.000 Einwohner. Maßgeblich hierfür sind die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Zahlen. Am 14. Januar 2021 lag der Wert bei 222,1 (Quelle: corona.rki.de).

Bewegungsradius wird eingeschränkt

Daher schränkt sich der Bewegungsradius für Schwabachs Bürgerinnen und Bürger ab 14. Januar 2021 automatisch ein: Touristische Tagesausflüge dürfen den Umkreis von 15 Kilometern nicht mehr überschreiten. Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Stadt.

Regelung gilt ausschließlich für touristische Tagesreisen

Die Regelung gilt ausschließlich für touristische Tagesreisen, das heißt in erster Linie für Ausflüge, die der Freizeitgestaltung wie Wandern, Spazierengehen oder sportlichen Aktivitäten dienen. Aus triftigen Gründen ist das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort weiterhin möglich. Sport und Bewegung an der frischen Luft gehören nicht zu den triftigen Gründen.

Triftige Gründe sind insbesondere:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und Arbeitswege
  • Schulwege
  • Behördengänge
  • Besuche beim Arzt oder Tierarzt
  • Besuche von Therapeuten, Beratungsstellen und Kriseninterventionsdiensten
  • Einkaufen
  • Inanspruchnahme von aktuell erlaubten Dienstleistungen
  • Besuch eines anderen Hausstands unter Beachtung der 
    Kontaktbeschränkungen
  • Begleitung und Besorgungen für unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  •  Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis
  • die Versorgung von Tieren
  • Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften

Die 15-Kilometer-Regelung wird erst dann wieder aufgehoben, wenn der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt.

Schnell vergleichen und sparen!

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung
PETPROTECT_Hund&Katze_Banner

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen