Zahlreiche Verstöße gegen Corona-Maßnahmen im Bereich der Polizeiinspektion Roth

Rother Polizei muß nach zahlreichen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen in Roth und Rednitzhembach aktiv werden

Zahlreiche Verstöße gegen Corona-Maßnahmen im Bereich der Polizeiinspektion Roth

Geburtstagsfeiern und andere Treffen

Roth – Insgesamt betrachtet musste die Rother Polizei am vergangenen Wochenende leider feststellen, daß es vielerorts unter den Gesichtspunkten des aktuellen Infektionsschutzes zu Treffen von zu vielen Haushalten kam und dabei auch Abstandsregeln missachtet wurden und auch die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz nicht immer eingehalten wurde. Es kam zum Beispiel zu diversen Geburtstagsfeiern, die den momentanen erlaubten Rahmen sprengten, aber auch zu Treffen von Gruppen, die sich zum bloßen Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen trafen.

Roth – In der Nacht von Freitag, den 13.11.2020, auf Samstag, den 14.11.2020, gingen bei der Polizei mehrere Anrufe wegen einer Ruhestörung in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Sauerbruchstraße in Roth ein, wo eine überlaute Geburtstagsfeier lief. Dort wurde dann festgestellt, daß sich insgesamt sechs Hausstände zum Feiern ge-troffen hatten, weshalb alle Beteiligten belehrt und wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt wurden.

Rednitzhembach – Von Freitag, den 13.11.2020, auf Samstag, den 14.11.2020, fand im Rednitzhembacher Ortsteil – im Hinblick auf die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen – ebenfalls eine Geburtstagsfeier im zu großen Umfang statt. Hier trafen sich insgesamt fünf Personen aus verschiedenen Haushalten, weshalb die Feier aufgelöst und gegen die Betroffenen ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.

Roth – Von Samstag, den 14.11.2020, auf Sonntag, den 15.11.2020, traf die Polizei eine größere Personengruppe in einem Waldstück in der Nähe des Weinbergwegs in Roth an, wobei sämtliche Besucher (wieviel es letztendlich waren blieb unklar) der Party beim Anblick der Beamten flüchteten. Von zwei Teilnehmern der Feier konnten dann aber später doch noch die Personalien festgestellt werden, als diese an die Örtlichkeit zurückkehrten. Auch hier erfolgte eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.

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