Aufgrund der sog. „Bundesnotbremse“ gelten auch in Schwabach ab sofort neue Corona-Maßnahmen

Wegen der seit 24. April 2021 in Bayern gültigen sog. "Bundesnotbremse" gelten auch in Schwabach neue Regelungen

Aufgrund der sog. "Bundesnotbremse" gelten auch in Schwabach ab sofort neue Corona-Maßnahmen
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Neue Corona-Maßnahmen in Schwabach aufgrund der so genannten „Bundesnotbremse“

Schwabach – Aufgrund der seit 24. April 2021 in Bayern gültigen sog. „Bundesnotbremse“ gelten in Schwabach folgende Regelungen: 

  • Weite Teile des Einzelhandels dürfen ab Sonntag, den 25. April 2021, nur noch „Click & Collect“ anbieten. Das Abholen ist ohne vorherigen Test möglich. Grund ist, dass die 7-Tage-Inzidenz von 150 zwischen 20. und 22. April überschritten wurde. 
  • Kundinnen und Kunden müssen bei Friseuren und Fußpflege einen maximal 24 Stunden zurückliegenden PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest (unter Aufsicht) vorweisen. Darüber hinaus besteht auch für das Personal eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Damit Lockerungen eintreten können, muss die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut von 150 (für den Einzelhandel) oder 100 (für alle weiteren Maßnahmen) an mindestens fünf Tagen in Folge unterschritten werden. Die Maßnahmen gelten dann ab dem übernächsten Tag. Das gilt künftig auch für Regelungen an Schulen und in der Kinderbetreuung. Die bisher jeweils Freitags erfolgende Bekanntmachung entfällt daher.
  • Eine wechselseitige unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte ist nicht mehr möglich.
  • Alle weiteren Regeln wie die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, Kontaktbeschränkungen sowie die Regeln für Schulen und Kinderbetreuung bleiben bestehen. 

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