Infos zu Eis und Schnee auf Schwabachs Straßen und Wegen

Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen ist Angelegenheit der Anlieger

Infos zu Eis und Schnee auf Schwabachs Straßen und Wegen
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Infos zu Eis und Schnee auf Schwabachs Straßen und Wegen

Generell sollten sich natürlich alle Bürgerinnen und Bürger auf Schnee und Eis einstellen und unterwegs vorsichtig sein. Trotzdem gibt es eine Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen – und diese obliegt den Anliegern.

Regelungen für Räum- und Streudienst

Die öffentlichen Gehwege müssen dabei auf der ganzen Länge bei Schnee und Glatteis

  • an Werktagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr
  • und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr
  • wenn nötig auch mehrmals – geräumt und gestreut werden. 

Der zu räumende Streifen soll ausreichend breit für Kinderwagen sein und an Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen bis zur Straße reichen. Der geräumte Schnee darf am Gehwegrand gelagert werden, Straßenrinnen, Regeneinlässe und Fahrradwege müssen jedoch freigehalten werden. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geworfen werden. Auch die Zugänge zu den Standorten der Mülltonnen müssen schnee- und eisfrei sein. 

Stadt Schwabach kann Räumung kostenpflichtig vornehmen

Wenn Anlieger ihrer Räumpflicht nicht nachkommen, kann die Stadt diese bei Gefahr kostenpflichtig vornehmen. Anders als der städtische Winterdienst, der auf Fahrbahnen und Radwegen bei Bedarf Streusalz einsetzt, dürfen Anlieger übrigens nur Sand, Splitt oder Granulat verwenden.

Baubetriebsamt sorgt nach Dringlichkeit für Sicherheit

Das Baubetriebsamt sorgt auf den gefährlichen und verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen und den überörtlichen Straßen sowie auf öffentlichen Flächen und Radwegen für Sicherheit. Dabei wird nach einem Dringlichkeitsplan vorgegangen. Zum Streuen wird auf den Straßen Feuchtsalz verwendet. Auf den Gehwegen werden in der Regel Splitt oder Sand verwendet, um das Straßengrün nicht zu sehr zu belasten. 

Weitere Infos:

Weitere Informationen zum Winterdienst für Anwohner und Eigentümer gibt es im Bauverwaltungsamt bei Matthias Sächerl unter Telefon 09122 860-519. Für den Winterdienst auf Fahrbahnen und den Einsatz von Fahrzeugen wurde eine Winter-Hotline eingerichtet, sie ist unter Telefon 09122 9396-46 erreichen.

Weiterführende Links:

Weitere Infos gibt es auch im Bürgerbrief zum Winterdienst 2018/2019, der hier zu finden ist …

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