Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen in Schwabach ab 22. Februar 2021 wieder geöffnet

Ab Montag, den 22. Februar 2021, dürfen die Schwabacher Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wieder öffnen

Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen in Schwabach ab 22. Februar 2021 wieder geöffnet
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Ab Montag, den 22. Februar 2021
Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen öffnen wieder

Schwabach – Ab Montag, 22. Februar 2021, dürfen die Schwabacher Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wieder von der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tages-Inzidenz in Schwabach laut Robert-Koch-Institut (corona.rki.de) unter dem Wert von 100 bleibt. Bei einem eingeschränkten Regelbetrieb dürfen alle Kinder wieder in ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.

Vorsorglich weist das Jugendamt nochmals darauf hin, dass Kinder eine Betreuung nur in Anspruch nehmen können, wenn sie keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, nicht in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen beziehungsweise seit dem Kontakt 14 Tage vergangen sind und keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend der Rahmenhygienepläne für Kinderbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten. Beispielsweise müssen die Kinder weiterhin in festen Gruppen betreut werden. Hinzukommt die Empfehlung für die Beschäftigten, medizinische Masken zu tragen.

Kitas oder einzelne Kita-Gruppen, die wegen Verdachts- oder Infektionsfällen vom Gesundheitsamt geschlossen wurden, dürfen keine Betreuung anbieten. Betroffene wenden sich bei Fragen bitte direkt an die jeweilige Kindertageseinrichtung.

Beitragsrückerstattungen

Die Beitragsrückerstattung für Januar und Februar 2021 wurde bereits vom Freistaat angekündigt. Die Abwicklungsmodalitäten sind bisher noch nicht abschließend geklärt. Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens fünf Tage im Monat Februar 2021 beansprucht wurde.

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