Verlängerung der Pflicht zu Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum bis 7. März 2021 verlängert

Mit Verlängerung der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung bis 7. März 2021 gilt auch weiterhin eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung

Verlängerung der Pflicht zu Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum bis 7. März 2021 verlängert
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Maßnahmen bis 7. März 2021 verlängert
Maskenpflicht auf öffentlichen Flächen gilt weiterhin

Schwabach – Mit der Verlängerung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung bis 7. März 2021 gilt auch weiterhin eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Gerade vor dem Hintergrund der Öffnung der Schulen und der Eisdielen in der Innenstadt nächste Woche gilt, dass das vorübergehende Absetzen zum Essen, Trinken oder Rauchen nicht erlaubt ist. Das heißt, dass auch Eis nicht vor Ort bei den Eisdielen verzehrt werden darf, sondern mitgenommen werden muss.

Dies gilt auf folgenden Plätzen täglich von 8 bis 19 Uhr:

  • Bahnhofstraße vom Bahnhof Schwabach bis zur Kreuzung
    Weißenburger Straße/Rother Straße,
  • Ludwigstraße, Sablaiser Platz und Platz vor der Post,
  • Martin-Luther-Platz,
  • Rathausgasse,
  • Königsplatz und Königstraße

Stadtrechtsrat Knut Engelbrecht appelliert:

„Bitte halten Sie sich an die Maskenpflicht! So haben wir die Chance, dass wir bald gemeinsam wieder Schwabach maskenfrei genießen können.“

Alkoholverbot rund um die Uhr

Außerdem gilt auf Flächen der Innenstadt (mit Ausnahme der Bahnhofstraße und des Bahnhofsvorplatzes) ein Alkoholverbot rund um die Uhr. Eine Karte mit den markierten Flächen findet sich auf https://stadtplan.schwabach.de/tinyurl/218.

Verstärkte Kontrollen

Die Polizei wird die verschiedenen Beschränkungen vor allem in der Woche ab 22. Februar verstärkt kontrollieren.

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