Umweltschutzamt appelliert: Nicht auf öffentlichem Grund Autowaschen

Autowaschen auf öffentlichem Grund ist verboten

Umweltschutzamt appelliert: Nicht auf öffentlichem Grund Autowaschen

Umweltschutzamt appelliert:

Autowaschen auf öffentlichem Grund ist verboten

Beim Autowaschen fällt Waschwasser an, das mit Reinigungschemikalien, Öl, aber auch mit Ruß oder Schwermetallstäuben belastet ist. Die schädlichen Stoffe können über das Schmutzwasser in den Boden und das Grundwasser gelangen. Darauf weist das Umweltschutzamt hin und bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihr Auto der Umwelt zuliebe nur in einer Autowaschanlage oder auf einem geeigneten Waschplatz zu waschen.

Das Waschen von Fahrzeugen auf unbefestigten, nicht wasserdichten Flächen ist grundsätzlich nicht zulässig. Auch auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist das Säubern von Fahrzeugen nach der Straßenreinigungsverordnung verboten.

Autowaschanlage oder Selbstbedienungswaschplatz benutzen

Kraftfahrzeuge sollten zugunsten des Gewässerschutzes grundsätzlich in einer Autowaschanlage oder auf einem hierfür zugelassenen Selbstbedienungswaschplatz erfolgen. Dort ist eine umweltgerechte Aufbereitung oder Entsorgung des Abwassers gewährleistet.

Auf Privatgrundstücken ist zu beachten:

Wer sein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück mit befestigtem, flüssigkeitsdichtem Untergrund wäscht, muß dabei beachten, daß

  • das anfallende Schmutzwasser in die städtische Kanalisation eingeleitet wird. (Nicht jeder Gully, insbesondere bei Trennkanalisation, mündet automatisch in die Kanalisation).
  • keine Wasch- und Reinigungsmittel verwendet werden,
  • keine Unterboden-, Motor- und Radwäsche, sondern nur eine Oberwäsche durchgeführt wird und 
  • keine Hochdruckreiniger oder Dampfstrahlgeräte eingesetzt werden.

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